Untertitel:
Anspruch oder Wirklichkeit?
Verlag:
GRIN VERLAG
Erschienen:
23.08.2021
Seitenanzahl:
29
EAN:
9783346469571
Sprache:
Deutsch
Format:
PDF
Schutz:
Dig. Wass.

Der Haushaltsplan als verbindliche Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung

Ulrich Karl Koepsel


14,99 €
inkl. 7% MwSt.



Einsendeaufgabe aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Organisation und Verwaltung - Sonstiges, Note: 1,7, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Hausarbeit wird der Frage nachgegangen, ob der Haushaltsplan als verbindliche Grundlage der Haushalts- und Wirtschaftsführung lediglich der Anspruch ist oder die Wirklichkeit darstellt. Hierzu werden zunächst die Rechtsgrundlagen beschrieben, auf denen der Haushaltsplan erstellt wird und seine Funktion als Erkenntnisobjekt der Finanzwirtschaft dargestellt. Anschließend werden die Phasen der Haushaltswirtschaft erläutert, Flexibilisierungsmöglichkeiten sowohl in Bezug auf die Haushaltsgrundsätze als auch im Haushaltsvollzug beschrieben und anhand eines konkreten Beispiels aus dem Staatshaushaltsplan Baden-Württemberg für die Jahre 2018/2019 dargestellt, dass der Haushaltsplan nicht das starre und unbewegliche Gebilde ist, für das er häufig gehalten wird.Der Haushaltsplan wird als "Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung" bezeichnet. Er stellt den Finanzbedarf zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben und die hierfür erforderlichen Deckungsmittel fest Maßnahmen zur gesamtstaatlichen Aufgabenerfüllung sind stets mit Einsatz von Mitteln verbunden, die der Staat beschaffen, verwalten und verwenden muss. Bei dieser Aufgabenerfüllung hat der Haushaltsplan wiederum eine tragende Rolle, da auf seiner Grundlage die Aufgabenerfüllung durchgeführt wird. Zum Staatshaushaltsplan Baden-Württemberg 2015/ 2016 wurden 3 Nachtragshaushalte notwendig, um die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten und am 12. Dezember 2018 wurde vom Parlament in Baden-Württemberg ein Nachtragshaushalt zum Staatshaushalt 2018/2019 beschlossen . Wenn der Haushaltsplan die verbindliche Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung sein soll, stellt sich die Frage, wie es dazu kommen kann, dass Mittel zur Aufgabenerledigung nicht ausreichen? Oder wieso am Ende eines Haushaltsjahres Überschüsse im Haushalt vorhanden sind? Wurden Aufgaben bei der Planung nicht erkannt, oder wurden Aufgaben nicht erfüllt? Wie verhält sich die Sachlage, wenn Aufgaben hinzukommen?

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