Verlag:
GRIN VERLAG
Erschienen:
03.09.2019
Seitenanzahl:
56
EAN:
9783346007940
Sprache:
Deutsch
Format:
PDF
Schutz:
Dig. Wass.

Parteiverbot nach nationalem Recht

Colin Sroka


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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 14 Punkte, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Veranstaltung: Seminar im Öffentlichen Recht „Rechtsprechungslinien des BVerfG zu politischen Parteien“, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Seminararbeit beschäftigt sich mit den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Verbots einer politischen Partei unter Geltung des Grundgesetzes. Gegenstand der Arbeit ist damit im Wesentlichen Art. 21 Abs. 2 GG, aber auch flankierende Rechtsnormen des Parteiverbotsrechts. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die Haltung der rechtswissenschaftlichen Literatur zu den Fragen eines Parteiverbots werden umfangreich dargestellt, jeweils mit Blick auf die Lage ab der zweiten NPD-Entscheidung 2017 und auf die Lage davor. Zur historischen Einordnung fasst die Arbeit zudem kurz die vergangenen Parteiverbotsverfahren der Bundesrepublik zusammen und gibt einen Überblick über die Möglichkeiten eines Parteiverbots unter Geltung der Weimarer Reichsverfassung.Die Möglichkeit des Parteiverbots nach Art. 21 II GG wirkt dem ersten Anschein nach wie ein Fremdkörper in der demokratischen "Wettbewerbsordnung der Freien und Gleichen", die das Grundgesetz konstituiert. Das Parteiverbot führt zum Ausschluss einer Partei aus dem demokratischen Ringen um Mehrheiten; es versagt ihr, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken; es nimmt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur gemeinsamen Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer politischen Wünsche, Ziele und Vorstellungen unter dem Dach der verbotenen Partei.Dass ein so scharfes Schwert seinen Platz im Grundgesetz gefunden hat ist besser verständlich vor dem Hintergrund der verbrecherischen Politik der NSDAP, deren Aufstieg ihr unter Geltung der liberalen Weimarer Reichsverfassung möglich war und zum Scheitern der ersten Demokratie Deutschlands führte. Die gleichzeitig engen Voraussetzungen eines Verbots sind hierbei Lehre aus dem Missbrauch von Parteiverboten durch den nationalsozialistischen Unrechtsstaat. Die Verbotsregelung und ihre Ausgestaltung sind damit Ausdruck der besonderengeschichtlichen Erfahrungen des Bonner Verfassungsgebers von 1949.

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