Verlag:
GRIN VERLAG
Erschienen:
15.10.2020
EAN:
9783346273284

Bodycams im Polizeivollzugsdienst. Einführung als sinnvolles Mittel der Eigensicherung und Strafverfolgung am Beispiel Nordrhein-Westfalen

Gianluca Röttgen


15,99 €
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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit wird sich mit der Frage beschäftigen, inwieweit die Zahl der Angriffe auf Polizeibeamte in den letzten Jahren gestiegen ist und ob sich daraus eine Berechtigung für die Einführung von Bodycams ergibt. In einem weiteren Abschnitt wird sich diese Seminararbeit mit der Bodycam im Allgemeinen befassen und die Funktionsweise dieser erklären. Das "Pilotprojekt NRW", welches die testweise Einführung der Bodycams bewertet, wird als Grundlage der Sinnhaftigkeit einer Einführung ebenfalls thematisiert. Abschließend wird sich diese Arbeit mit der Frage beschäftigen, welche Ziele mit dem Einsatz des neuen FEM erreicht werden können und wie sich dies auf das polizeiliche Gegenüber, insbesondere auf alkohol- und drogenbeeinflusste Personen, auswirkt. Die nordrhein-westfälische Polizei führt flächendeckend Bodycams ein. Bis Ende 2020 will das Land insgesamt rund 9.000 Kameras anschaffen, die im Streifendienst deeskalierend wirken sollen. Mit den Geräten, die an den Uniformen befestigt sind, können die Streifenpolizisten auf Knopfdruck heikle Einsatzsituationen auf Video aufzeichnen. Deutschlandweit wurden verschiedenste Pilotprojekte der einzelnen Bundesländer durchgeführt, welche die Funktionalität und die gewünschten Ziele der Bodycams erprobten. Grund der Anschaffung war, in allen Bundesländern, die gestiegene Anzahl an körperlichen und verbalen Angriffen auf Polizeibeamte. Die einzelnen Landesregierungen versuchten in der Folge, mittels der Erprobung und Einführung neuer Führungs- und Einsatzmittel (FEM), die Sicherheit für die Polizeibeamten im Wach- und Wechseldienst zu erhöhen. Ziel der Bodycam soll es sein, mittels Ton- und Bildaufzeichnung, eine deeskalierende Wirkung bei dem polizeilichen Gegenüber zu erzielen. Dadurch soll die Sicherheit der Polizeivollzugsbeamten (PVB) gewährleistet und der gestiegenen Anzahl an verbalen und körperlichen Angriffen auf Polizeibeamten gegengesteuert werden. Zudem können die Aufzeichnungen der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfolgung dienen.

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