Verlag:
GRIN VERLAG
Erschienen:
19.07.2021
Seitenanzahl:
33
EAN:
9783346440792
Sprache:
Deutsch
Format:
PDF
Schutz:
Dig. Wass.

Koran, Sunna und Iḡmā als Rechtsquellen. Ihr Verhältnis nach Yasar Nuri Öztürk

Turan Karacayir


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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Theologie - Islamische Religionswissenschaft, Note: 2,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Zentrum für Islamische Theologie), Veranstaltung: Zeitgenössische Koranexegese, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel und Zweck dieser vorliegenden Untersuchung ist die informative Darstellung der Positionen Öztürks im Verhältnis von Koran, Sunna und Iḡmā´ nach der traditionellen Auslegung des islamischen Rechts, sowie seine Art und Weise der Exegese des heiligen Buches. Deren eigentliche Wurzeln in Ägypten, beginnend mit Muhammad Abduh (1849-1905), und zeitgleich in Indien – bis 1948 gehörten Pakistan und Bangladesch zu Indien – mit Sayyid Ahmad Kahn (1817-1898) begannen. Diese beiden Länder erfuhren die Kolonisierung des Westens besonders bedrückend und suchten nach Erklärungen für den Rückschritt der islamischen Welt und den Fortschritt des Westens und haben nach Ansätze zu einem apologetischen Einschlag der Deutung der Quellentexte des Islams gesucht. Es müsste doch eine Erklärung dafür geben, weshalb die Muslime, die die unverfälschte Botschaft Gottes besaßen, wie in diese Unterlegenheit geraten könnten und was dagegen zu tun wäre. Auch Öztürk folgte fast hundert Jahre später dieser Fragestellung und beschäftigte sich mit der Frage und entwickelte seine eigenen Methoden der Exegese und der Gewinnung der eigenen Rechtsgutachten; vor allem widmete er sich den Frauen und deren Rechte im islamischen Kontext. Öztürk zeigt Parallelen zu den iranischen Reformisten Abdolkarim Sorusch und Mo-hammad Mojtahad Shabestari, jene Reformtheologen, die als Luther des Islams betitelt werden. Ihre Äußerungen zum Strafrecht und Kleidervorschrift, sie wären nur Äußerlichkeiten des Islams aber nicht seine Essenz, stimmen überein. Sorush unterscheidet Werte im Koran des ersten Grades und des zweiten, und es käme auf den ersten Grad an und sucht nicht nach einer religiösen Legitimation in Menschenrechte. Wie wir sehen werden, geht Öztürk nicht so weit.

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