Die EMRK und das europäische Verbot der Folter (Art. 3) in der deutschen Rechtsordnung: Wirksame Grenze des staatlichen Umgangs mit Festgenommenen und Inhaftierten?
Sebastian Frick
Mit der Verabschiedung der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, kurz EMRK, im Jahre 1950 wurde der Folter auf der europäischen, völkerrechtlichen Ebene ihre Legitimität...
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Dig. Wass.
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