Verlag:
GRIN VERLAG
Erschienen:
06.11.2002
Seitenanzahl:
20
ISBN:
3638152405
EAN:
9783638152402
Sprache:
Deutsch
Format:
EPUB
Schutz:
Dig. Wass.
Downloadzeit:
Maximaler Downloadzeitraum: 24 Monate

Hobbes und Rousseau: Der Vertragsschluss als staatsbegründendes Moment - zwei Entwürfe, ein Vergleich

Florian Jung


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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 1,0, Universität Passau (FB Politik), Veranstaltung: Grundkurs Einführung in die politische Theorie, Sprache: Deutsch, Abstract: "Homo homini lupus - Der Mensch ist dem Menschen ein Wolf.""Es ist nichts zahmer als der Mensch in seinem ursprünglichen Zustande,…" -gegensätzlicher könnten zwei Aussagen über die Natur des Menschen kaum sein, als diese Zitate von Thomas Hobbes und Jean-Jacques Rousseau; zwei der bedeutendsten Vertreter der klassischen Vertragstheorie. Diese versteht, wie ihr Name bereits andeutet, den Vertrag als konstituierendes Moment der menschlichen Gesellschaft, wobei das Vertragsverständnis der einzelnen Autoren keinesfalls deckungsgleich ist. Dies ist schon anhand der kurzen Anfangszitate nachvollziehbar, denn die Vertragstheorie orientiert sich als Bestandteil der politischen Theorie letztlich immer am Menschen respektive am Menschenbild des Autors, schließlich sind die Menschen die kleinsten Bausteine staatlicher Ordnung. Die Annahme bestimmter menschlicher Eigenschaften ist nicht nur prägend für die Gestalt des gesellschaftlichen Gan-zen, sie ist vielmehr unumgängliche Prämisse einer jeden Staatskonzeption. Und so erscheint es äußerst interessant, zu untersuchen, wie sich solch gegensätzliche Positionen bezüglich der Natur des einzelnen Individuums auf den Entwurf der gesamten Gesellschaft und im Besonderen auf das Vertragsverständnis von Hobbes und Rousseau auswirken. Zu diesem Zweck soll der von ihnen in ihren wohl bedeutendsten Werken, dem "Leviathan" und dem "Contract Social", gleichermaßen vollzogene "Dreischritt" Naturzustand - Vertragsschluss - Staat dar-gestellt werden, wobei der Schwerpunkt auf den ersten beiden Schritten und nicht auf der je-weiligen Modifikation der staatlichen Ordnung liegen soll. Abschließend werden dann die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Werke noch einmal grob zusam-mengefasst, wobei dem aufmerksamen Leser aufgrund der schematisch gleichen Vorgehensweise bei der Bearbeitung der Staatsentwürfe schon während der Bearbeitung des "Contract Social" vergleichende Rückgriffe auf den Leviathan ermöglicht werden sollen.[...]

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