Verlag:
GRIN VERLAG
Erschienen:
27.03.2020
Seitenanzahl:
17
EAN:
9783346138842
Sprache:
Deutsch
Format:
PDF
Schutz:
Dig. Wass.

Das Parteiverbotsverfahren des Grundgesetzes. Die Verfahren gegen die NPD

Michael Konkel


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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 1,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Verlauf dieser Ausarbeitung soll näher auf das Parteiverbot des Grundgesetzes (GG) der BRD eingegangen werden. Zur Veranschaulichung soll dazu eine beispielhafte Erklärung anhand der beiden Parteiverbotsverfahren gegen die NPD erfolgen. Daher wird zunächst ein Überblick über die Entstehungsgeschichte, die Entwicklung und die politische Bedeutung der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gegeben. Anschließend werden die Begriffe "streitbare Demokratie" und "freiheitlich demokratische Grundordnung" erläutert und der allgemeine theoretische Ablauf eines Parteiverbotsverfahrens dargestellt. Auf dieser Grundlage werden dann im Anschluss die beiden Parteiverbotsverfahren gegen die NPD von 2001 bis 2003 und von 2013 bis 2017 erörtert und miteinander verglichen werden. Das Scheitern der ersten parlamentarischen Demokratie in Deutschland wird häufig mit einer fehlenden institutionellen Sicherung und Strukturschwächen der Verfassung der Weimarer Republik begründet. Die vermeintlich legale Übernahme der politischen Macht durch die Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP) und das damit einhergehende Abgleiten in eine totalitäre Gewaltherrschaft sei nach herrschender Meinung folglich auf eine Wehrlosigkeit der Demokratie zurückzuführen. Damit sich ein solches Szenario nicht wiederholen konnte, bekam das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (BRD) eine so genannte Normentrias, um etwaige Strukturdefekte zu vermeiden. Diese umfasst ein potenzielles Verbot verfassungswidriger Vereine (Art.9 Abs.2 GG), die Grundrechtsverwirkung (Art.18 GG) und die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen politische Parteien verbieten zu können (Art.21 Abs.2 GG).

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