Verlag:
GRIN VERLAG
Erschienen:
04.03.2003
Seitenanzahl:
21
ISBN:
3638174662
EAN:
9783638174664
Sprache:
Deutsch
Format:
EPUB
Schutz:
Dig. Wass.
Downloadzeit:
Maximaler Downloadzeitraum: 24 Monate

Die 'Cohabitation' oder Das Ende der Gaullistischen V. Republik

Patrick Nitsch


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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Westeuropa, Note: 1,0, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (Seminar für wissenschaftliche Politik), Veranstaltung: Politik in Frankreich, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Im Jahre 1986 (und dann später 1993 und 1997)wurde der Staatsoberhaupt der Chef der Opposition, was der Logik eines Systemsentgegensteht, die vor allem die Wirksamkeit der Macht fördert.Der Verfasser von 1958 wollte nämlich mit dem „absoluten Parlamentarismus“der III. und IV. Republik brechen, der die Exekutive paralysierte. Général de Gaullewollte die Mächte des Staatspräsidenten stärken und auch seine Legitimität mit demVorschlag seiner Direktwahl vergrößern5.In den Situationen übereinstimmender Mehrheiten, verfügt der Staatspräsidentüber erhebliche Befugnisse. Nun hat die Kohabitation mehrere dieser Kompetenzen inFrage gestellt, weil der Antagonismus der Akteure eine Rückkehr zu den Buchstaben desVerfassungstextes als Antwort gefunden hat. Die Kohabitation kann in keinem Fall Gegenstand eines Vergleiches mitDeutschland werden, weil die Rolle des Bundespräsidenten einfach daraus besteht,genauso wie die der französischen Staatspräsidenten der III. und IV. Republik,Chrysanthemen einzuweihen6.Es sieht so aus, dass die Väter der Verfassung von 1958 die Möglichkeit einerKohabitation nicht im Kopf hatten, auch wenn es stimmt, dass das freie Ermessen desPräsidenten über die Auflösung der Nationalversammlung7 als einen Mittel interpretiertwerden kann, um einer Regierung zu widerstehen, die mit der Unterstützung derNationalversammlung verzichten würde, die Hauptinteressen des Staates zuberücksichtigen.Man hat oft gesagt8, dass die Kohabitation dem Sinn der Verfassunggegensätzlich ist. Ziel dieser Arbeit ist zu verstehen, inwiefern die Kohabitation eineDefinition der Mächte voraussetzt, die anders als die von de Gaulle ist, da sie denparlamentarischen Charakter des Systems dank des Zerbrechens einer auf Zeitübereinstimmender Mehrheiten entwickelten Verfassungspraxis wiederherstellt.4 Innerhalb der V. Republik, weil früher gab es auch Arten von Kohabitationen mit Charles dem X. ab1824, mit Napoleon im Jahre 1869, mit Mac Mahon am Ende des 19. Jahrhunderts und mit Millerand ab1920, Choisel, S. 21-27.5 1962 Referendum.6 „inaugurer les chrysanthèmes“ hatte de Gaulle gesagt, d.h. aus einer fast ausschließlichenVertrettungsrolle.7 Art. 12 der Verfassung, Abs. 1 : „Le Président de la République peut, après consultation du PremierMinistre et des Présidents des assemblées, prononcer la dissolution de l’Assemblée Nationale“.8 Besonders neulich bei dem parlamentarischen Wahlkampf.

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