Verlag:
GRIN VERLAG
Erschienen:
10.03.2004
Seitenanzahl:
20
ISBN:
3638260259
EAN:
9783638260251
Sprache:
Deutsch
Format:
PDF
Schutz:
Dig. Wass.
Downloadzeit:
Maximaler Downloadzeitraum: 24 Monate

Die betriebsbedingte Kündigung (mit Neuerungen ab 01.01.2004)

Ingo Caron


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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, AKAD-Fachhochschule Pinneberg (ehem. Rendsburg) (Hochschulfachökonom), Sprache: Deutsch, Abstract: 1.1 DefinitionArbeitsverhältnisse können aus verschiedenen Gründen enden. Neben Zeitablauf,Zweckerreichung, Tod des Arbeitnehmers, Aufhebungsvertrag, Anfechtung und derrichterlichen Entscheidung ist der in der Praxis häufigste Beendigungsgrund dieKündigung.Wegen der existenziellen Bedeutung, die das Arbeitsverhältnis für einen Arbeitnehmer mitsich bringt, unterliegt die Kündigung strengen Form- und Fristvorschriften. Darüber hinaushat der Gesetzgeber die Rechte des Betriebsrates gestärkt und den Kündigungsschutzverankert.11.2 Arten von KündigungenMan unterscheidet zwei Arten von Kündigungen: die außerordentliche Kündigung und dieordentliche Kündigung.1.2.1 Die außerordentliche Kündigung"Bei der außerordentlichen Kündigung ist jeder Vertragsteil berechtigt, das Dienstverhältnisaus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn Tatsachenvorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände desEinzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung desDienstverhältnisses (...) nicht zugemutet werden kann" (§ 626 BGB). Ohne "wichtigenGrund" ist eine a.o. Kündigung also unwirksam und sie kann nur innerhalb von zweiWochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden (Ausschlussfristnach § 626 Abs. 2 BGB). Absolute Kündigungsverbote bestehen nicht.1.2.2 Ordentliche KündigungEine ordentliche Kündigung liegt dann vor, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis unterEinhaltung der gesetzlich geltenden (§ 622 BGB) oder tarif- bzw. einzelvertraglichvereinbarten Kündigungsfrist durch einseitige Erklärung beendet wird. Die Wirksamkeithängt von bestimmten Voraussetzungen ab:1. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bedarf der Schriftform (§ 623 BGB).2. Die Kündigung muss dem Vertragspartner zugehen (§ 130 BGB).3. Die Kündigungsfristen müssen eingehalten worden sein (s.o.).4. Es greift kein Kündigungsschutz zugunsten des Arbeitnehmers ein:a) Kündigungsverboteb) Mitwirkungsgebote des Betriebsrates nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)c) Kündigungsschutzgesetz (KSchG)Liegt ein Kündigungsverbot vor, so ist die Kündigung unwirksam und das Arbeitsverhältnisbesteht weiter. [...]1vgl. Harald Roth: Das Einzelarbeitsverhältnis, AKAD-Lerneinheit Arbeitsrecht 103, Stuttgart 2000, Seite 54

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